Der einfachste Weg, ein bereits gekochtes Gericht aufzuwärmen, ist die Verwendung einer Mikrowelle.
Bei einigen Produkten ist jedoch die Anbringung eines „Betreten verboten“-Schildes an der Gerätetür erforderlich.
Welche davon stehen auf der „Sanktionsliste“?
Die Rede ist zunächst von Eiern – aufgrund des Dampfdrucks in der Schale kann Hühnerkaviar explodieren.
Das Verbot gilt auch für Gerichte mit Kruste – Bratkartoffeln, Pizza, Chicken Wings usw.
Ihnen passiert jedoch nichts, aber die Kruste wird durch eine kurze Zeit in der Mikrowelle weich und durch eine lange Zeit im Gegenteil brennt sie.
Außerdem sollten Sie Fisch und Meeresfrüchte nicht im Ofen erhitzen – die Speisen selbst trocknen aus und im Gerät setzt sich ein schwer zu entfernender Geruch fest.
Schließlich bekommen Fleisch und Geflügel (besonders „fette“ Stücke) einen etwas gummiartigen Geschmack. Das Gleiche gilt übrigens auch für erhitzte Pilze.