Die Zivilbevölkerung weiß wenig über Brennbarkeitsklassen und die Vorgehensweise beim Einsatz pyrotechnischer Produkte.
Nur gewissenhafte Bürger oder Personen, die sich zuvor in einer unangenehmen Situation befanden, werden mehrmals nachdenken, bevor sie ein Feuerwerk zünden oder eine Wunderkerze anzünden.
BELTA berichtet über das Verfahren zum Einsatz pyrotechnischer Produkte in Wohngebäuden unter Berufung auf das Ministerium für Notsituationen von Belarus.
Verwendung pyrotechnischer Produkte
In einem Wohngebäude ist die Verwendung bestimmter Arten von Produkten erlaubt.
Dabei kann es sich insbesondere um Böller, Wunderkerzen und kalte Funken handeln.
Diese Norm gilt für Pyrotechnik, die der Gefahrenklasse I entspricht.
Diese Norm wird durch die technische Verordnung der Zollunion 006/2011 „Über die Sicherheit pyrotechnischer Produkte“ definiert.
Zu dieser Gruppe gehören die genannten Feuerwerkskörper und Wunderkerzen.
Bevor Sie diese Produkte verwenden, müssen Sie die Bedienungsanleitung lesen.
Es gibt sowohl die Gefahrenklasse der Pyrotechnik als auch das Verfahren zu ihrer Verwendung an.
In anderen Fällen weist das Ministerium für Notsituationen darauf hin, dass aus Brandschutzgründen die Verwendung pyrotechnischer Produkte in Gebäuden, Nebengebäuden und Bauwerken nicht gestattet ist!