Am 7. Oktober wurde bekannt, dass in Weißrussland physische Gewalt und Spezialausrüstung gegen alle Arten unbemannter Luftfahrzeuge eingesetzt werden würden.
Das Dekret Nr. 392, das diese Änderungen vorsieht, wurde gestern vom belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko unterzeichnet.
Die neue Fassung des Dekrets Nr. 215 vom 5. Juni 2019 „Über die Unterdrückung von Flügen von Modellflugzeugen und unbemannten Luftfahrzeugen“ sieht den Einsatz physischer Gewalt und besonderer Mittel gegen alle Arten von UAVs vor, so der Pressedienst des Leiters von Staatsberichte.
Es wird klargestellt, dass es dabei nicht nur um Flugzeugmodelle unbemannter Luftfahrzeuge geht.
Für alle Drohnen gelten die Verordnungsgesetze, das heißt:
- Flugzeug,
- Fahrzeuge, einschließlich Unterwasser- und Überwasserfahrzeuge,
- Bodenfahrzeuge und -komplexe, „die ferngesteuert oder automatisch gesteuert werden“.
Die Änderungen wurden vorgenommen, um das Recht auf die Anwendung körperlicher Gewalt, besonderer Mittel sowie Waffen, Militär- und Spezialausrüstung in Bezug auf die aufgeführten Drohnentypen zu festigen.
Das Dekret gewährt Militärangehörigen von Militärformationen und Polizeidienststellen das Recht, Waffen und Spezialmittel gegen Drohnen einzusetzen.
Mitarbeiter anderer paramilitärischer Organisationen, darunter:
- Staatsanwälte,
- Untersuchungsausschuss,
- Landesausschuss für forensische Expertise,
- Finanzermittlungsorgane des Staatskontrollausschusses,
- Staatliche Aufsichtsbehörde für den Schutz von Tieren und Pflanzen unter dem Präsidenten der Republik Belarus,
- sowie Gremien und Einheiten für Notfälle und Zollbehörden.