Slepakov* beschloss, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen, mit der die Aberkennung seines Status als ausländischer Agent abgelehnt wurde

14.09.2024 09:24
Aktualisiert: 27.09.2024 21:06

Semyon Slepakov* reichte beim Obersten Gerichtshof Beschwerde ein, nachdem ihm die Aberkennung seines Status als ausländischer Agent verweigert worden war.

Der entsprechende Status wurde dem Künstler bereits im April letzten Jahres verliehen. Mit der Forderung, seinen Namen aus dem Register zu streichen, legte Slepakov beim Moskauer Samoskworezki-Gericht Berufung ein, wurde jedoch abgelehnt.

Der ausländische Agent Semyon Slepakov* hat beschlossen, beim Obersten Gerichtshof Russlands gegen die Weigerung, ihn aus dem Register der ausländischen Agenten auszuschließen, Berufung einzulegen, berichtet MIA Rossiya Segodnya unter Berufung auf den Pressedienst des Gerichts.

Es sei eine Beschwerde von Semjon Sergejewitsch Slepakow* eingegangen, heißt es in der offiziellen Erklärung.

Slepakov* wurde im April 2023 gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation als ausländischer Agent anerkannt und erhielt Unterstützung aus ausländischen Quellen.

Hammer
Foto: © Belnowosti

Der Künstler hatte eine negative Meinung gegenüber dem Militär und dem öffentlichen Dienst und äußerte sich negativ über russische Bürger.

Derzeit lebt der Auslandsagent Slepakov in Israel.

Das erste Mal reichte er beim Moskauer Samoskworezki-Gericht einen Antrag auf Aufhebung seines Status ein, der jedoch abgelehnt wurde.

Dann wurde die Beschwerde des Künstlers im Kassationsverfahren behandelt, aber auch ohne Erfolg.

Und im Juni wurde Slepakov* wegen Verstoßes gegen das Gesetz über ausländische Agenten zu einer Geldstrafe verurteilt.

Er hat Veröffentlichungen im Internet nicht entsprechend gekennzeichnet, wofür er eine Geldstrafe von 30.000 Rubel erhielt.

* Eine Person, die die Funktionen eines ausländischen Agenten ausübt.

Autor: Igor Zur Editor für Internetressourcen