Am 4. Oktober erließ das Justizgremium für Strafsachen des Minsker Stadtgerichts ein Urteil in einem Strafverfahren bezüglich eines Terroranschlags auf dem Territorium des Militärflugplatzes Machulishchi.
Der Täter des Terroranschlags, der ukrainische Staatsbürger Shvets N.V., wurde zu einer Freiheitsstrafe von 25 Jahren verurteilt.
Die Generalstaatsanwaltschaft unterstützte die Staatsanwaltschaft vor dem Stadtgericht Minsk in einem Strafverfahren gegen 12 Personen, darunter diejenigen, die an einem Terroranschlag auf dem Territorium des Militärflugplatzes Machulishchi beteiligt waren, teilte die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Belarus in einer Stellungnahme mit Stellungnahme .
Dem Täter und seinen Komplizen wurde die Begehung extremistischer und terroristischer Straftaten vorgeworfen.
Der Bürger der Ukraine Shvets N.V. sowie Azarov A.A., Yakutik V.K. und Demin M.M. wurden für schuldig befunden, einen Terrorakt begangen und ein Flugzeug vorsätzlich unbrauchbar gemacht zu haben (Teil 3 von Artikel 289, Teil 4 von Artikel 309 des Strafgesetzbuches). Republik Weißrussland).
Azarov A. A., Demin M. M., Yakutik V. K., Sokolov D. V., Tochitskaya E. L., Loparev S. A. und Lopatin M. A. – des Hochverrats gegen den Staat für schuldig befunden (Teil 1 Art. 356 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus).
Shvets N.V., Yatsuta A.N. und Sychev O.I. – bei der Durchführung verdeckter Ermittlungen (Artikel 358-1 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus).
Shvets N.V. – für schuldig befunden, sich einer Ausbildung und anderen Vorbereitungen für die Teilnahme an terroristischen Aktivitäten sowie dem illegalen Handel mit Sprengstoffen und Sprengkörpern unterzogen zu haben (Artikel 295 Teil 4, Artikel 290-3 des Strafgesetzbuchs der Republik Belarus).
Yakutik V.K., Sokolov D.V., Stepurko A.A., Pilko A.A., Lopatin M.A., Tochitskaya E.L., Loparev S.A. und Sychev O.I. wurden der Finanzierung terroristischer und extremistischer Aktivitäten für schuldig befunden (Artikel 290-1, Artikel 361-2 des Strafgesetzbuches der Republik). von Weißrussland).
Sie wurden außerdem der Beteiligung an einer extremistischen Gruppe (Artikel 361-1 Teil 3 des Strafgesetzbuchs der Republik Belarus) und der aktiven Beteiligung an Handlungen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen (Artikel 342 Teil 1 des Strafgesetzbuchs), für schuldig befunden der Republik Belarus).
Das Gericht verurteilte den Täter des Terroranschlags, den ukrainischen Staatsbürger N.V. Shvets, zu einer Freiheitsstrafe von 25 Jahren.
Die übrigen Angeklagten des Falles wurden zu Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren und 3 Monaten und 15 Jahren verurteilt.