Die Regierung der Russischen Föderation hat den Entwurf eines Abkommens über die gegenseitige Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen genehmigt.
Das heißt, Entscheidungen der Gerichte von Belarus und Russland erfordern künftig kein besonderes Anerkennungsverfahren.
Einzelheiten berichtet BELTA unter Berufung auf das offizielle juristische Internetportal der Russischen Föderation.
Dieses Projekt sei mit der Republik Belarus ausgearbeitet worden, heißt es in der Resolution.
Es erstreckt sich auf Gerichtsentscheidungen in Zivil- und Strafsachen in dem Teil der Zivilklage, der den Beklagten zur Zahlung von Geldern an den Kläger sowie zur Entschädigung staatlicher Gebühren, anderer Rechtskosten und Verfahrenskosten verpflichtet.
Urteile in einem Land, die diesem Abkommen unterliegen, erfordern keine besonderen Anerkennungsverfahren in einem anderen Land.
Mögliche kontroverse Situationen hinsichtlich der Auslegung und Anwendung des Dokuments sollen durch Verhandlungen zwischen den beiden Staaten gelöst werden.
Es wird berichtet, dass dem russischen Präsidenten ein Vorschlag zur Unterzeichnung des Abkommens vorgelegt wurde.
Zur Information
Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien (Subjekten) zu einem beliebigen Thema mit dem Ziel, Rechtsbeziehungen zu begründen, zu ändern oder zu beenden.