Das belarussische Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat die maximalen Mindestexportpreise für Fleisch und Milchprodukte erneut geändert.
Die Entscheidung, Anpassungen vorzunehmen, ist im Beschluss Nr. 125 des Ministeriums vom 4. Dezember dieses Jahres enthalten.
Das Dokument wurde offiziell auf dem juristischen Internetportal der Republik veröffentlicht .
Beigefügt ist eine Liste der vom Land exportierten Waren, deren Preise sich geändert haben. Insgesamt enthält die Liste neun Elemente.
Dem Beschluss zufolge gelten neue Preise für Rinderschlachtkörper und -hälften (frisch, gekühlt, gefroren) sowie für andere ins Ausland versandte Rinderteile.
Außerdem werden Milch, Sahne, Trockenmilchprodukte und Butter mit unterschiedlichem Fettgehalt zu neuen Preisen außerhalb Weißrusslands versandt.
Gleiches gilt für Käse (fettarm, fettarm zum Schmelzen, Fettgehalt unter und über 45 %) und einige andere Produkte.
Für Lieferungen nach Russland, in andere Länder der EAWU und der GUS sowie nach Georgien, Länder außerhalb der GUS wurden die Preise gesondert festgelegt.
Der Beschluss des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung trat am 6. Dezember 2024 in Kraft.
Auf Folgendes wird besonders hingewiesen: Verträge, die vor Inkrafttreten des Ministerialdekrets abgeschlossen wurden und für die die Zahlung nicht vollständig erfolgt ist, müssen mit den Normen des Dekrets in Einklang gebracht werden.