Das belarussische Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat die Exportpreise für Fleisch und Milchprodukte geändert.
Die Entscheidung des Ministeriums zu dieser Frage ist in seinem Beschluss Nr. 118 vom 13. November enthalten.
Das Dokument wurde offiziell auf dem juristischen Internetportal der Republik veröffentlicht .
Dem Beschluss ist eine Liste der zu exportierenden Waren beigefügt. Es hat neun Positionen.
Für folgende ins Ausland versandte Lebensmittel wurde der maximale Mindestwert angepasst:
– Schlachtkörper und halbe Schlachtkörper von Rindern (frisch und gekühlt), andere Teilstücke von Rindern;
– Milch und Sahne (kondensiert oder mit Zuckerzusatz, in Pulverform, Granulat usw.);
– Trockenmilchprodukte (Fettgehalt nicht mehr als oder mehr als 1,5 %);
– Butter (unterschiedlicher Fettgehalt);
– fetter und fettarmer Käse zum Schmelzen (Fettgehalt unter und über 45 %).
Für Lieferungen der angegebenen Produkte nach Russland, in andere Länder der EAWU und der GUS, nach Georgien sowie in Länder außerhalb der GUS (außer Georgien) werden gesondert Preise festgelegt.
Der veröffentlichte Beschluss des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung trat am 14. November 2024 in Kraft.