Kürzlich wurde bekannt, dass die belarussische Nationalbank beschlossen hat, die seit August geltenden Standard-Risikoberechnungswerte (RVSR) zu verlängern.
Das bedeutet, dass sie im nächsten Monat – Oktober – relevant sein werden.
Der Pressedienst der Regulierungsbehörde informierte darüber und erinnerte an die RFSR-Zahlen für Kredite an natürliche und juristische Personen.
Somit beträgt der RVSR für neue Rubelkredite für Organisationen (mit Ausnahme von Vorzugskrediten) 12,5 % pro Jahr.
Für neue Rubeldarlehen für Privatpersonen (außer Vorzugsdarlehen) beträgt der Wert 17,71 % pro Jahr.
Fügen wir hinzu, dass die berechneten Werte des Standardrisikos zur Gewährleistung der Finanzstabilität verwendet werden.
Sie wirken insbesondere als Begrenzer der Zinsobergrenze.
Er wird wie folgt berechnet: das durchschnittliche Zinsniveau systemrelevanter Banken zuzüglich einer bestimmten Prämie (ein Maß für die Streuung).
Dadurch erhalten Finanzinstitute einen Signalpegel, dessen Überschreitung nach Ansicht der Nationalbank unter Berücksichtigung von Marktdaten auf ein hohes Risikoverhalten hinweisen kann.
Grundsätzlich sind solche Maßnahmen nicht verboten, allerdings müssen Banken dazu zusätzliche Kapital- und Reserveanforderungen erfüllen, um bei Schwierigkeiten eine Art Absicherung zu bieten.