In Weißrussland werden am 1. Oktober neue Instrumente der staatlichen finanziellen Unterstützung für KMU in Kraft treten

27.09.2024 19:43

Ab dem 1. Oktober werden in Belarus neue Instrumente der staatlichen finanziellen Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingeführt.

Olga Rusinovich, Leiterin der Abteilung für Unternehmertum des Wirtschaftsministeriums, sprach darüber.

Welche Tools zur Unterstützung von KMU ab dem 1. Oktober funktionieren werden?

Wie Rusinovich in einem Interview mit dem Fernsehsender First Information sagte, sind Zuschüsse (kostenloses Geld) das erste Instrument.

Sie werden von den Exekutivkomitees zugeteilt. Die Kriterien und das Verfahren zur Vergabe von Zuschüssen werden derzeit genehmigt.

Unternehmer haben auch die Möglichkeit, die Garantien des belarussischen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Unternehmern (BFFSE) in Anspruch zu nehmen.

Wirtschaftsministerium
Foto: © Belnowosti

Darüber hinaus werden Unternehmern die Kapitalkosten für die Umsetzung von Investitionsprojekten, die mit einem Darlehen der Entwicklungsbank finanziert werden, teilweise aus dem Haushalt erstattet. Der Verwalter dieser Fonds wird ebenfalls das BFFPP sein.

Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums erinnerte daran, dass ab dem 1. Oktober die Listen der Tätigkeitsarten für Selbstständige und Einzelunternehmer in Kraft treten werden.

Ihr zufolge können Einzelunternehmer, deren Tätigkeiten nicht in der Liste aufgeführt sind, bis zum 1. Januar 2026 in diesem Status weiterarbeiten.

Rusinovich sprach auch über Anreize für die Skalierung eines Unternehmens. Der erste ist der sogenannte nahtloser Übergang. Das bedeutet, dass es für die Umwandlung in eine juristische Person ausreicht, ein Paket von Dokumenten bei der Registrierungsbehörde einzureichen. Der Tag der Registrierung der juristischen Person gilt auch als Liquidationsdatum des Einzelunternehmers.

Das vereinfachte Verfahren kann von jedem Einzelunternehmer genutzt werden, unabhängig davon, ob seine Tätigkeitsart in der Liste aufgeführt ist oder nicht.

Der zweite Anreiz besteht darin, dass die Geschäftsbedingungen juristischer Personen mit nicht mehr als 50 Mitarbeitern denen entsprechen, die derzeit für Kleinstorganisationen und Einzelunternehmer gelten.

Timur Chomitschew Autor: Timur Chomitschew Editor für Internetressourcen