Weißrussland hat die Kosten für bestimmte exportierte Waren erneut geändert.
Die Anpassungen wurden vom Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung vorgenommen.
Die Agentur hat die maximalen Mindestpreise für diese im Rahmen von Außenhandelsabkommen verkauften Produkte aktualisiert.
Die Entscheidung ist in seiner Resolution Nr. 98 vom 10. September dieses Jahres verankert.
Das Dokument wurde offiziell auf dem juristischen Internetportal der Republik veröffentlicht .
Die Liste der Waren, für die sich die Exportpreise geändert haben, umfasst:
– frische, gekühlte und gefrorene Schlachtkörper und Schlachtkörperhälften von Rindern, andere Teilstücke;
– Milch und Sahne, auch kondensiert mit und ohne Zuckerzusatz;
– Butter 72–80 % oder mehr;
– einige Käsesorten.
Das Dokument macht den Beschluss Nr. 96 des Ministeriums vom 4. September 2024 „Über die Festlegung höchster Mindestpreise“ ungültig.
Der neue Beschluss des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung ist heute, Donnerstag, 12. September, in Kraft getreten.