Ein 19-jähriger Bewohner des Bezirks Stolin wurde in einem Strafverfahren Angeklagter.
Tatsache ist, dass der Mann scherzhaft eine Luftpistole auf eine 65-jährige Frau richtete.
Wegen Rowdytums drohen dem Mann bis zu drei Jahre Gefängnis.
Die entsprechenden Informationen wurden auf der Website der Direktion für innere Angelegenheiten des Exekutivkomitees der Region Brest veröffentlicht.
Einzelheiten zum Vorfall in der Region Stolin
Eines Tages kontaktierte eine Anwohnerin die Strafverfolgungsbehörden mit der Meldung, dass eine Waffe auf sie gerichtet sei.
Polizeibeamte, die am Tatort eintrafen, erfuhren von einer 65-jährigen Frau Folgendes: Als sie von einem Besuch zurückkehrte, sah sie am Eingang einen unbekannten jungen Mann.
Der Mann sagte „Hände hoch“ und richtete eine Waffe auf die Frau.
Der Rentner bekam Angst und rief nach seiner Heimkehr die Polizei.
Polizeibeamte fanden heraus, wer der Urheber des „Witzes“ war. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen 19-jährigen Mitbewohner der Frau handelte.
Der Mann sagte den Polizeibeamten, dass er sich vor dem Regen im Eingang eines der Gebäude versteckt habe.
Der junge Mann hatte eine Luftpistole bei sich, die ihm einer seiner Freunde geschenkt hatte.
Als der Mann die Frau sah, beschloss er, „einen Witz zu machen“: Aus Hooligan-Motiven richtete er eine Druckluftwaffe auf einen Anwohner.
Übrigens war in diesem Moment ein 19-jähriger Bewohner des Bezirks Stolin betrunken.
Dann ging der junge Mann nach Hause und warf unterwegs die Pistole weg.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren gemäß Artikel 339 des Strafgesetzbuches unseres Landes eingeleitet. Dem „Joker“ drohen bis zu 3 Jahre Gefängnis.