Es ist unwahrscheinlich, dass irgendjemand auf die Idee kommt, seine Zahnbürste zu teilen. Aber in Bezug auf andere Themen sind wir weniger kategorisch, als wir sein sollten.
Lassen Sie uns drei Fälle auflisten, in denen auf die Ausleihanfrage für diesen oder jenen Gegenstand ein striktes „Nein“ folgen sollte.
Wimperntusche
Wenn Sie diese Regel in Bezug auf Mascara missachten, besteht die Gefahr einer Bindehautentzündung.
Tatsache ist, dass Bakterien die Schleimhaut des Auges als Einladung nutzen können, in Ihren Körper einzudringen. Im Gegensatz zur Haut kann sie sich keiner starken Schutzfunktion rühmen.
Gesichtsbürsten
Bürsten mit weichen Borsten werden meist vor dem Badezimmerspiegel verwendet, einem Raum mit hoher Luftfeuchtigkeit. Dementsprechend werden hier die günstigsten Bedingungen für die Vermehrung von Mikroben geschaffen.
Wer keine Warzen und Pickel bekommen möchte, sollte vielleicht besser auf Puder verzichten? Das ist deutlich angenehmer, als die Hautprobleme anschließend beim Hautarzt behandeln zu lassen.
Lippenstift oder Lipgloss
Wenn Sie keinen Herpes bekommen möchten, teilen Sie Ihr Lippenprodukt nicht überstürzt mit jemand anderem.
Die Haut der Lippen ist extrem dünn und weist keine Schweißdrüsen auf. Aus diesen Gründen neigen die Lippen zu Rissen und Abblättern, was bedeutet, dass sie anfällig für Infektionen sind.