Wenn die Initiative zur Umstellung auf kombinierte Fernarbeit vom Arbeitgeber ausgeht, gilt Artikel 32 des Arbeitsgesetzbuchs über die Änderung wesentlicher Arbeitsbedingungen.
Timur Chomitschew Weißrussland Nachrichten aus Weißrussland Ministerium für Arbeit und Sozialschutz Fernarbeit Gesellschaft 9 September 2024