Eine Bewohnerin von Minsk schlug ihrer fünfjährigen Tochter wegen mangelhafter Reinigung mit einem Telefon auf den Kopf.
Gegen den Minsker Einwohner wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Dies teilte der Pressedienst der Staatsanwaltschaft Minsk mit.
Was ist passiert
Den Akten zufolge befand sich am 6. September eine betrunkene 42-jährige Minskerin mit ihrer fünfjährigen Tochter in der Wohnung einer Freundin.
Das Kind wurde damit beauftragt, die Wohnung aufzuräumen. Der Mutter gefiel die Qualität der Reinigung nicht; sie begann ihre Tochter anzuschreien und schlug ihr mit dem Telefon auf den Kopf.
Das Mädchen erlitt Abschürfungen am oberen Augenlid des linken Auges, einen blauen Fleck und eine Wunde am unteren Augenlid des linken Auges sowie Blutungen mit einer Prellung 1–2 Grad dieses Auges und einem Netzhautödem.
Der Staatsanwalt des Moskauer Bezirks der Hauptstadt eröffnete ein privates Strafverfahren gegen den Einwohner von Minsk gemäß Artikel 153 des Strafgesetzbuches (vorsätzliche Zufügung einer geringfügigen Körperverletzung).
Der Fall wurde zur Voruntersuchung an den Untersuchungsausschuss weitergeleitet.