Die Ermittlungsabteilung der Kriminalpolizei Minsk hat die Ermittlungen zu einem hochkarätigen Kriminalfall im Rahmen eines Sonderverfahrens abgeschlossen.
Wir sprechen über die Aktivitäten der angesehenen Mitglieder der Supratsi-Organisation Pavel Kulazhenko und Vitaly Potekhin.
Wie der Pressedienst der USK der Hauptstadt berichtete , ergab die Untersuchung, dass der erste die extremistische Formation „Busly Lyatsyats“ anführte.
Geänderte Taktik
Irgendwann schloss er sich den Verschwörern an, die in Weißrussland einen Militärputsch mit der Ermordung des Staatsoberhauptes und mehrerer Beamter planten.
Doch der kriminelle Plan wurde von KGB-Beamten vereitelt. Dann beschlossen die im Ausland befindlichen „Oppositionsführer“, die Taktik des Kampfes um die Macht anzupassen.
So schloss sich Kulashenko zusammen mit den Gründern der radikalen Gruppen „Cyber-Partisans“ und „People’s Self-Defense Teams – CSN“, die lange vor den Wahlen 2020 in die USA aufbrachen, zur Terrororganisation „Supratsi“ zusammen.
Ihr Hauptziel bestand darin, „das Verfassungssystem der Republik mit allen Mitteln, einschließlich eines Terroranschlags, gewaltsam zu ändern“, stellte der Untersuchungsausschuss fest.
Die Kriminellen schüchterten Regierungsangestellte, Journalisten und Bürgeraktivisten ein, beschädigten ihre Autos und warfen Steine gegen die Fenster.
Aber sie betrachteten den sogenannten Drohnenangriff auf den Stützpunkt der Bereitschaftspolizei der Zentralverwaltung für innere Angelegenheiten des Exekutivkomitees der Stadt Minsk als ihre „Visitenkarte“, stellte die Abteilung fest.
Vorbereitung eines Terroranschlags
Die Strafverfolgungsbehörden haben ermittelt, wer den Terroranschlag am 25. September 2021 verübt hat.
Es stellte sich heraus, dass es sich um Potechin handelte, der „mit Hilfe unwissender Schmuggler eine Drohne mit großer Tragfähigkeit aus der Ukraine transportierte“.
Dann bereitete dieser Mann mehrere Monate lang einen Angriff auf den Stützpunkt der Bereitschaftspolizei der Hauptstadt vor.
Insbesondere nachts experimentierte er an seinem Standort in der Region Minsk mit der Zusammensetzung einer Brandmischung und trainierte die Steuerung eines UAV.
Im gleichen Zeitraum rüstete der Kriminelle die Drohne um und rüstete sie mit einer Ladungsfreigabevorrichtung und einer Videokamera aus.
Potekhin verübte das geplante und sorgfältig geplante Verbrechen in der Nacht vom 24. auf den 25. September.
Angriff
Er bereitete im Voraus Fluchtwege aus dem Land vor und nutzte Geheimhaltungsmaßnahmen, darunter Masken und dunkle Kleidung ohne besondere Merkmale.
Der Bürger ließ sein Smartphone zu Hause und parkte sein Auto „an einem abgelegenen Ort“.
Mithilfe einer Drohne warf die in den Fall verwickelte Person zwei 5-Liter-Molotow-Cocktails auf den Stützpunkt der Bereitschaftspolizei.
Dann versteckte er das Flugzeug in einem Cache, um es einem anderen Mitglied der kriminellen Vereinigung zu übergeben, und verließ Weißrussland. Aber das UAV wurde von Agenten entdeckt.
Bereits in einem anderen Land bat Potekhin seine Verwandten, die Kleidung, die er bei dem Terroranschlag trug, sowie eine Dose mit Brandmischungsbestandteilen von zu Hause mitzunehmen und wegzuwerfen.
Vorwürfe
Das USC berichtete, dass den genannten Bürgern die Begehung von Straftaten gemäß mehreren Artikeln des belarussischen Strafgesetzbuchs vorgeworfen wurde.
Ihnen werden unter anderem Straftaten wie ein von einer organisierten Gruppe begangener Terroranschlag und ein versuchter wiederholter Terroranschlag einer organisierten Gruppe zur Last gelegt.
Darüber hinaus wird ihnen vorgeworfen, eine Organisation zur Durchführung terroristischer Aktivitäten gegründet zu haben, sich daran beteiligt zu haben und diese Organisation zu leiten.
Außerdem werden die genannten Bürger gemäß Artikeln angeklagt, die eine Haftung vorsehen für:
– illegale Herstellung, Lagerung und Transport eines Gegenstands, dessen zerstörerische Wirkung auf der Verwendung brennbarer Stoffe beruht und wiederholt von einer Personengruppe aufgrund vorheriger Verschwörung begangen wird;
– Verschwörung oder andere Handlungen mit dem Ziel, die Macht der Regierung mit verfassungswidrigen Mitteln zu ergreifen oder zu behalten;
– sonstige wiederholt begangene Beihilfe zu extremistischen Aktivitäten.
Das Eigentum des Angeklagten, dessen Gesamtwert auf rund 240.000 Rubel geschätzt wird, sei beschlagnahmt worden, fasste das USC zusammen.