Ein Anruf bei einem „Mobilfunkbetreiber“ kostete eine Minsker Frau fast 130.000 Rubel

02.10.2024 17:00

Als Vertreter eines Mobilfunkbetreibers, von Strafverfolgungsbehörden und der Nationalbank getarnte Telefonbetrüger haben einen Einwohner von Minsk um fast 130.000 Rubel betrogen.

Der Untersuchungsausschuss hat diesbezüglich ein Strafverfahren eingeleitet.

Dies teilte der Pressedienst der Abteilung des Untersuchungsausschusses für Minsk mit.

Wie die Betrüger vorgingen

Ende September kontaktierte ein 60-jähriger Minsker Einwohner die Polizei, nachdem er von Telefonbetrügern getäuscht worden war.

Der Antragsteller erhielt per Messenger einen Anruf, angeblich von einem Vertreter eines Mobilfunkanbieters.

Geld
Foto: © Belnowosti

Der Frau wurde mitgeteilt, dass ihr Telefon bald gesperrt werden würde, und sie wurde an einen „Polizeibeamten“ weitergeleitet.

Der falsche Polizeibeamte wiederum sagte, dass die Betrüger Konten im Namen eines Minsker Einwohners eröffnet hätten, um terroristische Organisationen zu sponsern.

Dann soll der Rentner von Vertretern der Nationalbank und der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatskontrollausschusses angesprochen worden sein.

Sie warnten die Frau vor der geplanten Durchsuchung und der Notwendigkeit, ihre Ersparnisse „deklarieren“ zu müssen.

Die Einwohnerin von Minsk berichtete, dass sie durch den Verkauf ihres Hauses etwa 40.000 US-Dollar eingenommen habe. Auf Anweisung der Betrüger eröffnete sie ein Konto in einer bestimmten Bankfiliale und füllte es auf.

In diesem Moment erhielt sie auf ihrem Telefon eine Benachrichtigung über die Ausstellung einer virtuellen Karte bei einer anderen Bank. Anschließend gingen 11 weitere Benachrichtigungen über Geldtransfers ein.

Die Rentnerin erkannte, dass sie Opfer eines Betrugs geworden war und verständigte die Polizei. Während des Verhörs sagte sie, dass sie auf Anweisung eines „Spezialisten der Nationalbank“ eine Fernzugriffsanwendung auf ihrem Telefon installiert und die Anmeldeinformationen übermittelt habe.

Das Opfer sagte auch, dass die Betrüger auch per Videoschaltung angerufen und ihre offiziellen Ausweise und Dokumente gezeigt hätten. Insgesamt verlor die Frau mehr als 128.000 Rubel.

Aufgrund dieser Tatsache wurde ein Strafverfahren gemäß Artikel 212 Teil 4 des Strafgesetzbuches (Diebstahl durch Manipulation von Computerinformationen in besonders großem Umfang) eingeleitet.

Timur Chomitschew Autor: Timur Chomitschew Editor für Internetressourcen