Einem Einwohner von Minsk wurde eine Tätowierung verweigert: Der Mann beschloss, sich an dem Tattoo-Studio zu „rächen“ und stahl Geld

08.09.2024 16:59
Aktualisiert: 27.09.2024 21:06

Es wurde bekannt, dass ein Strafverfahren gegen einen 31-jährigen Minsker Einwohner an ein Gericht übergeben wurde.

Einem Mann wird Diebstahl in einem Tattoo-Studio vorgeworfen.

BELTA meldet dies unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft des Zentralbezirks der belarussischen Hauptstadt.

Einzelheiten zum Vorfall in einem Tattoo-Studio in Minsk

Es stellte sich heraus, dass eines Tages ein Mann und ein Freund in ein Tattoo-Studio in der Masherov Avenue kamen.

Ein Einwohner von Minsk wollte sich tätowieren lassen.

Kriminalfall
Foto: © Belnowosti

Der Meister war jedoch damit nicht einverstanden und begründete dies damit, dass der gescheiterte Klient eine nicht verheilte Narbe am Arm hatte.

Die Weigerung verärgerte den Besucher des Tattoo-Studios.

Infolgedessen entschied sich der Mann für eine ungewöhnliche Methode der „Rache“. Er achtete auf die Dinge, die auf dem Sofa lagen.

Unter diesen Dingen befand sich eine Brieftasche, aus der der Minsker Einwohner, während niemand seine Taten sah, 260 Rubel herausnahm. Danach verließ der Bürger das Tattoo-Studio.

Mit dem gestohlenen Geld kaufte der Mann Lebensmittel und Kleidung.

Nach einiger Zeit erhielt der „Rächer“ einen Anruf. Mitarbeiter des Salons fragten, ob der Mann fremdes Eigentum gestohlen habe. Der Einwohner von Minsk hat gelogen, dass er nichts genommen habe.

Doch dann sagte der Mann die Wahrheit. Allerdings nicht an Vertreter des Tattoo-Studios, sondern an Polizeibeamte.

Ein Einwohner von Minsk erklärte den Gelddiebstahl damit, dass er wütend sei. Darüber hinaus gab der junge Mann zu: Er dachte, er nehme Geld vom Meister und nicht vom Kunden des Salons.

Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren gemäß Artikel 205 des belarussischen Strafgesetzbuchs eingeleitet. Dem Minsker Einwohner drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.

Der junge Mann bekannte sich schuldig und zahlte Schadensersatz.

Hervorzuheben ist, dass der Mann vorbestraft ist: Er wurde bereits wegen Rowdytums angeklagt.

Kurchev Anton Autor: Kurchev Anton Stellvertretender Chefredakteur