Ein Einwohner von Minsk kam auf Vorladung nicht zum Militärregistrierungs- und Einberufungsamt und erhielt eine Vorstrafe

08.09.2024 10:44
Aktualisiert: 27.09.2024 21:06

Ein 21-Jähriger aus Minsk, der sich nach einer Vorladung dazu entschloss, nicht zum Wehrmeldeamt zu kommen, erhielt dafür die erste Verurteilung in seinem Leben.

Der junge Mann war zuvor nicht strafrechtlich verfolgt worden.

Er sei wegen Umgehung der Einberufung zum Militärdienst verurteilt worden, berichtet die Agentur Belta unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft des Bezirks Sawodski der Hauptstadt.

Aus den Einzelheiten geht hervor, dass der Angeklagte bis zum 1. Februar dieses Jahres unter anderem aus gesundheitlichen Gründen vom Militärdienst zurückgestellt war.

Der Mann sollte am 20. Mai zu einer ärztlichen Untersuchung beim Militärregistrierungs- und Einberufungsamt des Bezirks Sawodski erscheinen, dort wurde er jedoch nie gesehen.

Militär
Foto: © Belnowosti

Gleichzeitig wurde der Bürger ordnungsgemäß über die Folgen einer Hinterziehung informiert.

Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen den Minsker Einwohner eröffnet. Er gab seine Schuld zu und bereute seine Taten.

Der Oberstaatsanwalt des Bezirks Sawodski, Juri Maschketow, der in dem Fall als Staatsanwalt fungierte, berichtete über die Identität des Angeklagten:

Der Angeklagte hat einen offiziellen Job und wurde bisher nicht strafrechtlich verfolgt.

Das Gericht befand den Mann gemäß Artikel 435 Teil 1 des belarussischen Strafgesetzbuchs für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 4.000 Rubel.

Pavel Gospodarik Autor: Pavel Gospodarik Editor für Internetressourcen