Die Europäische Kommission reicht Klage gegen Ungarn ein

03.10.2024 15:08

Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Klage gegen Ungarn einzureichen.

Grund hierfür war das Gesetz „Zum Schutz der Souveränität“ des potenziellen Beklagten, das nach Ansicht der EG gegen EU-Recht verstößt.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Ungarns Fall vor Gericht zu bringen, weil sie der Ansicht ist, dass sein nationales Gesetz zum „Schutz der Souveränität“ gegen EU-Recht verstößt,zitiert MIA Rossiya Segodnya eine Erklärung der Europäischen Kommission.

Zuvor hatte die EK ihre Unzufriedenheit mit diesem Gesetz zum Ausdruck gebracht und von Budapest eine Erklärung gefordert.

Der Kern dieses Dokuments, das im Dezember letzten Jahres vom ungarischen Parlament angenommen wurde, besteht darin, dass im Land ein spezielles Gremium eingerichtet wird.

Gebäude
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Er muss die ausländische Finanzierung der Wahlteilnehmer kontrollieren.

Wer beim Empfang von Geld aus dem Ausland erwischt wird, kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren rechnen.

Pavel Gospodarik Autor: Pavel Gospodarik Editor für Internetressourcen