Georgien hat ein Gesetz zum Verbot von LGBT*-Propaganda verabschiedet

03.10.2024 14:34

Georgien hat ein Gesetz verabschiedet, das die Propaganda von LGBT* verbietet, einer in Russland als extremistisch anerkannten (in der Russischen Föderation verbotenen) Bewegung.

Das Dokument wurde von der Vorsitzenden des georgischen Parlaments, Shalva Papuashvili, unterzeichnet.

Wie TASS berichtete , lehnte die Präsidentin des Landes, Salome Zurabischwili, die Genehmigung dieses Gesetzes ab.

Erklärung des Parlamentspräsidenten

Heute unterschreibe ich in Übereinstimmung mit der Verfassung Georgiens das Gesetz „Über den Schutz von Familienwerten und Minderjährigen“, dessen Unterzeichnung Salome Surabishvili abgelehnt hat, sagte Papuashvili in einem der sozialen Netzwerke.

Seiner Meinung nach basiert das Dokument „auf gesundem Menschenverstand, historischen Erfahrungen und im Laufe der Jahrhunderte gestärkten christlichen, georgischen und europäischen Werten“.

Flagge
Foto: © Belnowosti

Und er bezeichnete die Entscheidung des Staatsoberhauptes, die Unterzeichnung des Gesetzes zu verweigern, als symbolisch und beschrieb Zurabischwili als „nominellen Führer der Opposition“.

Zu den wichtigsten Punkten des Gesetzes zählen die Änderungen im Zusammenhang mit dem Verbot der Registrierung anderer Ehen als der Verbindung zwischen Mann und Frau.

Auch die Adoption Minderjähriger sowie die Durchführung von Geschlechtsumwandlungen ist homosexuellen Paaren untersagt.

Ein Verstoß gegen ein Tabu wird mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 4 Jahren geahndet.

Maßnahmen gegen Propaganda

Für LGBT*-Propaganda in Bildungseinrichtungen wird gegen Einzelpersonen eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 GEL (über 555 US-Dollar) und gegen juristische Personen eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 GEL (über 1.400 US-Dollar) verhängt.

Den Sendern ist die Ausstrahlung intimer gleichgeschlechtlicher Szenen oder Werbung mit solchen Inhalten untersagt.

Wer Werbung mit LGBT*-Themen vertreibt, muss mit einer Geldstrafe von 800 Lari (ca. 297 US-Dollar) rechnen, für juristische Personen ist der Betrag höher – 2.500 Lari (ca. 929 US-Dollar).

Für die Verbreitung von Inhalten über Geschlechtsumwandlung oder gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Minderjährigen wird ihnen eine Geldstrafe von 1.000 Lari (ca. 371 US-Dollar) auferlegt, und juristische Personen werden mit einer Geldstrafe von 3.000 Lari (über 1.100 US-Dollar) belegt.

Auch öffentliche Versammlungen zur LGBT*-Förderung sind verboten.

* Die Bewegung in Russland gilt als extremistisch und ist verboten

Pavel Gospodarik Autor: Pavel Gospodarik Editor für Internetressourcen


Der Inhalt
  1. Erklärung des Parlamentspräsidenten
  2. Maßnahmen gegen Propaganda