Grenzschutzbeamten kann das Recht eingeräumt werden, bei der Einreise nach Belarus Fingerabdrücke ausländischer Staatsbürger abzunehmen.
Dies gab der Leiter der Rechtsabteilung des Staatlichen Grenzkomitees, Andrei Kuksov, am 19. November bekannt.
Was steht in der Zivilprozessordnung zur Abnahme von Fingerabdrücken bei der Einreise von Ausländern?
Wie BELTA berichtet, fand heute am Grenzposten Kamenny Log eine Gastsitzung der Postausschüsse des Repräsentantenhauses für nationale Sicherheit und internationale Angelegenheiten statt, die der Praxis der Anwendung von Rechtsvorschriften in den Bereichen Grenzsicherheit und Zoll gewidmet war Angelegenheiten.
Ziel der Veranstaltung ist es, die Praxis der Anwendung der vom Parlament in den letzten Jahren verabschiedeten Gesetze im Bereich Grenzsicherheit und Zollregulierung zu untersuchen und zu analysieren, Vorschläge zur Verbesserung der Gesetzgebung in diesen Bereichen zu entwickeln und sich mit der Tätigkeit von Gremien und Organisationen vertraut zu machen in das Grenzdienstsystem einbezogen.
Laut Kuksov wurden Gesetzesänderungen auch im Zusammenhang mit Herausforderungen und Bedrohungen im Zusammenhang mit der militärisch-politischen Situation, die sich nahe der Grenze zu Belarus entwickelt hat, besprochen.
Insbesondere wird vorgeschlagen, Grenzschutzbeamten das Recht einzuräumen, bei einer bestimmten Kategorie ausländischer Staatsbürger bei der Einreise in das Land Fingerabdrücke abzunehmen.
Nach Angaben eines Vertreters der Zivilprozessordnung wird zu diesem Thema derzeit ein Experiment durchgeführt.
Wenn die Initiative künftig von Abgeordneten unterstützt wird, wird dies in der Gesetzgebung verankert“, sagte Kuksov.
Zur Information
Beim Fingerabdruck handelt es sich um eine Methode zur Identifizierung einer Person anhand von Fingerabdrücken (einschließlich der Handflächen), basierend auf der Einzigartigkeit des Musters der Papillarlinien der Haut.