Einige Kategorien von Bürgern haben vorrangiges Recht auf Urlaub im Sommer oder zu anderen geeigneten Zeiten.
Der Pressedienst des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz erinnerte per Telegram daran.
Wer hat Vorrang beim Sommerurlaub?
Erstens haben Minderjährige dieses Recht; Mütter/Stiefmütter, die zwei oder mehr Kinder unter 14 Jahren großziehen; Mütter/Stiefmütter und Väter/Stiefväter, die ein behindertes minderjähriges Kind großziehen.
Zweitens können Veteranen des Großen Vaterländischen Krieges im Sommer mit Urlaub rechnen; Veteranen von Kampfeinsätzen in anderen Ländern; Teilnehmer an der Beseitigung der Folgen der Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl; diejenigen, die aufgrund der Folgen der Tschernobyl-Katastrophe oder anderer Strahlenunfälle an einer Strahlenkrankheit litten; behinderte Menschen, bei denen ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verletzung/Krankheit, die zur Behinderung geführt hat, und der Katastrophe von Tschernobyl festgestellt wurde.
Drittens zählen zu den prioritären Personen diejenigen, die evakuiert und umgesiedelt wurden bzw. die das Gebiet der radioaktiven Kontamination aus Evakuierungs-, Prioritäts- und nachfolgenden Umsiedlungszonen selbstständig verlassen haben (mit Ausnahme derjenigen, die nach dem 1. Januar 1990 in diesen Zonen angekommen sind).
Viertens steht der Urlaub im Sommer Blutspendern zu, die das Ehrenabzeichen „Ehrenspender von Belarus“, das Abzeichen des Gesundheitsministeriums „Ganarov-Donatoren der Republik Belarus“ und das Abzeichen „Ehrenspender der UdSSR“ tragen. , „Ehrenspender des OKK BSSR“.
Darüber hinaus haben Vollträger der Orden „Ruhm“, „Ruhm der Arbeit“, „Vaterland“, „Helden der UdSSR“, „Helden Weißrusslands“, „Helden der sozialistischen Arbeit“ und andere Arbeitnehmer gemäß den Gesetzgebungsakten/Arbeitsverträgen/Tarifverträgen vorrangiges Recht auf Urlaub im Sommer Vereinbarungen.