Ab dem ersten Tag des nächsten Jahres, 2025, werden Innovationen im Rahmen des Family Capital-Programms in Weißrussland in Kraft treten.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die frühzeitige Mittelverwendung bei entsprechenden Einlagen und Kreditrückzahlungsbedingungen.
Der Pressedienst des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz äußerte sich in seinem offiziellen Telegrammkanal ausführlicher zu diesen Änderungen.
Was die frühzeitige Nutzung anbelangt, können Weißrussen, die Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gebaut haben, diese Familienkapitaloption ohne Überweisung durch die lokale Regierung selbst nutzen.
Zur Rückzahlung von Wohnungsbaudarlehen können unabhängig von der Art des Darlehens und dem Datum des Abschlusses des Darlehensvertrags (auch vor 2015) Familienkapitalmittel vorzeitig eingesetzt werden.
Rückzahlungsbedingungen eines solchen Darlehens:
– Der Kreditnehmer muss zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrags als wohnbedürftig gemeldet sein.
– Er und seine Familienangehörigen sollten keine Wohnungen mit einer Gesamtfläche von 15 „Quadratmetern“ pro Person besitzen (in Minsk - 10 Quadratmeter).
Die Verfügbarkeit von Wohneigentum werde zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags anhand der Zusammensetzung der Familie unter Berücksichtigung des Datums der Beantragung einer vorzeitigen Inanspruchnahme des Familienkapitals ermittelt, stellte das Arbeitsministerium fest.