Ab dem 1. Januar nächsten Jahres treten in Weißrussland Neuerungen in Bezug auf Renten, Leistungen und Familienkapital in Kraft.
Sie werden jedoch nur eine Kategorie von Bürgern betreffen. Wir sprechen über Menschen mit Behinderungen.
Eine der Änderungen besteht darin, dass im Jahr 2025 Leistungen für Kinder über 3 Jahre in der Familie gezahlt werden, wenn das behinderte Kind 18 Jahre alt wird.
Heute werden solche Leistungen nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt, wenn in der Familie weitere Kinder vorhanden sind.
Wenn bei dem Kind eine Behinderung der 1. Gruppe diagnostiziert wird und die Betreuung fortgesetzt wird, erhält die Familie weiterhin Leistungen für andere minderjährige Kinder, zitiert die Nachrichtenagentur Belta die stellvertretende Leiterin des Arbeitsministeriums Marina Artemenko.
Vorruhestand
Eine weitere Neuerung für nächstes Jahr: Väter behinderter Kinder haben Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente.
Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Vater das Kind ohne Beteiligung der Mutter großzieht.
Er kann vorzeitig in Rente gehen – fünf Jahre vor dem allgemein geltenden Renteneintrittsalter.
Wenn behinderte Kinder ihren Ernährer verloren haben, können sie ab dem nächsten Jahr eine zusätzliche erhöhte Rente beziehen.
Tatsächlich erhält das Kind zwei Renten: eine Invalidenrente und eine Hinterbliebenenrente. Heute ist dies laut Gesetz das Recht, eine der Rentenarten zu wählen“, erklärte der stellvertretende Minister.
Familienkapital
Die Möglichkeiten zur Nutzung von Familienkapital wurden erweitert.
Somit können ab 2025 Mittel aus diesem Programm für die Anschaffung von Hilfsmitteln für Menschen mit Hörbehinderung verwendet werden.
Auch die Nutzung des Familienkapitals „für individuelle soziale Rehabilitationsmaßnahmen“ wird möglich.
Derzeit werde die entsprechende Liste „unter Berücksichtigung der Wünsche der Eltern ergänzt“, sagte Artemenko.
Zur Information
Die Leistung ist eine Form der materiellen Unterstützung der Bevölkerung und wird im Falle von Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft und Geburt, Arbeitsausfall und in anderen Fällen gewährt.