Wladimir Putin hat ein Gesetz unterzeichnet, das die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung in Russland auf Weißrussland ausdehnt.
Dies bedeutet, dass die MTPL-Richtlinie ab dem 1. Januar nächsten Jahres auf dem Territorium der Republik gültig sein wird.
Das vom Präsidenten der Russischen Föderation unterzeichnete Dokument wird auf der Website der offiziellen Veröffentlichung von Rechtsakten veröffentlicht.
Innovationen
Darin heißt es, dass die Neuerung darauf abzielt, ein einheitliches System der obligatorischen Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter im Unionsstaat zu schaffen.
Das Dokument zielt auch darauf ab, die rechtliche Regelung der Beziehungen im Versicherungssektor im Rahmen internationaler Systeme sicherzustellen.
Das Gesetz gewährt das Recht zum Abschluss von Verträgen nur Versicherern mit einem festen Sitz in Russland oder Weißrussland, den Ländern, in denen das Auto zugelassen wurde.
Darüber hinaus sorgen neue Regelungen für eine Automatisierung der Versicherungsprozesse in diesem Bereich.
Das Gesetz regelt außerdem die Aufgaben und Befugnisse der Berufsgenossenschaft der Versicherer und des Betreibers des automatisierten Versicherungsinformationssystems (AIS).
Insbesondere wird der Versichererverband unter seinen Teilnehmern nicht nur Versicherungspolicennummern, sondern auch Versicherungsvertragsnummern verteilen.
Datenaustausch
NSIS JSC, der AIS-Versicherungsbetreiber, wird Informationen in Echtzeit mit Strafverfolgungsbeamten, Zollbeamten und Berufsverbänden von Versicherern, auch ausländischen, austauschen.
Das heißt, sie tauschen personenbezogene Daten, Informationen über abgeschlossene Verträge und Zahlungen im Rahmen des Versicherungssystems aus.
Begründet wird ein solcher Austausch mit der Notwendigkeit, den Sachverhalt des Vertragsabschlusses besser überprüfen zu können.
Darüber hinaus soll es bei der Bekämpfung von Versicherungsbetrug beim Überqueren der russischen Grenze helfen.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Zur Information
OSAGO (Kfz-Haftpflichtversicherung) ist eine Art der Haftpflichtversicherung, deren Versicherungsgegenstand Vermögensinteressen sind, die mit dem Risiko einer zivilrechtlichen Haftung des Fahrzeughalters für Verpflichtungen aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums von Geschädigten verbunden sind Nutzung des Fahrzeugs.