Ab dem 1. Dezember wird Weißrussland das Verfahren zur Bezahlung von Wohnraum und kommunalen Dienstleistungen ändern.
Dies ist in der Regierungsverordnung Nr. 825 vom 11. November 2024 vorgesehen.
Das Dokument wurde auf dem National Legal Internet Portal veröffentlicht, berichtet Minskaya Pravda.
Was ändert sich ab dem 1. Dezember in Bezug auf die Bezahlung von Wohnraum und kommunalen Dienstleistungen?
Die wesentlichen Änderungen betreffen die Schuldner. Nach den neuen Regeln können nicht nur Versorgungsunternehmen, sondern auch Organisationen, die sich mit dem Betrieb von Wohnungsbeständen befassen, wie zum Beispiel Wohnungseigentümergemeinschaften, die Rückzahlung von Schulden für die Nutzung von Wohnräumen verlangen.
Es wird möglich sein, Mitteilungen über das nationale elektronische Postsystem an säumige Schuldner zu senden (derzeit nur per Einschreiben per Post oder persönlich gegen Unterschrift).
Die Weigerung, eine Benachrichtigung zu erhalten, trägt nicht dazu bei, die Unterbrechung der Versorgungsdienste zu vermeiden.
Heutzutage können Versorgungsleistungen nach zwei Monaten Nichtzahlung abgeschaltet werden. Gas und Wasser können innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung einer Zahlungsaufforderung abgestellt werden.
Die Abschaltung von Versorgungsleistungen ist nicht die einzige Auswirkungsmaßnahme. Es ist auch möglich, Eigentum und Konten von Schuldnern zu beschlagnahmen, Eigentum von Dritten zu beschlagnahmen, Reisen ins Ausland einzuschränken, Wohnraum durch das Gericht zu veräußern (wenn Wohnraum und kommunale Dienstleistungen 6 Monate hintereinander nicht bezahlt werden).
Wenn das Gericht die Veräußerung der Wohnung beschließt, kann der Schuldner Abhilfe schaffen, indem er die Schulden innerhalb eines Jahres begleicht. Andernfalls wird die Wohnung öffentlich versteigert.
Zur Information
Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen – Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des ordnungsgemäßen technischen und sanitärhygienischen Zustands von Gebäuden, Bauwerken, Ausrüstungen, Kommunikations- und öffentlichen Versorgungseinrichtungen.