Die staatliche Verkehrsinspektion Minsk erinnert alle belarussischen Autofahrer an die Notwendigkeit, die Verkehrsregeln für Fußgängerüberwege einzuhalten.
Beim Anhalten oder Parken in deren Nähe ist besondere Vorsicht geboten. Wenn Sie dabei den Mindestabstand zum Zebrastreifen nicht einhalten, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Wie der Pressedienst der staatlichen Verkehrsinspektion des Exekutivkomitees der Stadt Minsk in seinem offiziellen Telegrammkanal berichtet, verbieten die Verkehrsregeln das Anhalten und Parken an Fußgängerüberwegen.
Es ist verboten, das Gleiche im Umkreis von 15 Metern um solche Kreuzungen auf der Straße in beide Richtungen zu tun.
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regeln können Autofahrer verwaltungsrechtlich haftbar gemacht und mit einer Geldstrafe von 40 Rubel belegt werden.
Wenn ein solcher Verstoß von einem LKW-Fahrer begangen wird, führt die Verwaltungshaftung zu einer Geldstrafe von bis zu 200 Rubel.