Das Repräsentantenhaus der Nationalversammlung von Belarus hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf über Immobilienaktivitäten angenommen.
Ziel des Dokuments ist eine umfassende Regelung dieser Tätigkeiten auf rechtlicher Ebene.
Was steht im Gesetzentwurf zu Immobilienaktivitäten?
Wie BELTA berichtet, sieht der Gesetzentwurf die Schaffung einer Selbstverwaltungsbehörde vor – der Maklerkammer.
Es wird Funktionen zur Rationalisierung der Aktivitäten der professionellen Immobilienmaklergemeinschaft wahrnehmen.
So wahrt die Maklerkammer die Interessen ihrer Mitglieder, ergreift Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechtstreue der Makler, gibt methodische Orientierungshilfen und beteiligt sich an der Ausarbeitung von Verordnungsentwürfen.
Das Institut der Immobilienmakler wird abgeschafft. Nur Personen, die Mitglieder der Maklerkammer sind und über ein vom Justizministerium ausgestelltes Zertifikat verfügen, das auf den Ergebnissen einer bestandenen Prüfung basiert, können Immobiliendienstleistungen erbringen.
Die Anforderung an einen Bewerber, einen Abschluss über eine Fachausbildung zu erwerben, wird aufgehoben. Dies wird einem größeren Kreis von Menschen den Zugang zum Beruf ermöglichen.
Der Bewerber muss eine Immobilienschulung absolvieren. Außerdem wird eine regelmäßige Zertifizierung von Immobilienmaklern eingeführt.