In diesem Sommer hat sich das Verfahren zur Gewährung von Krankenurlaub in Weißrussland geändert.
Der Pressedienst des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz erinnerte an die wichtigsten Neuerungen bei Telegram.
Wie sich das Verfahren zur Zuweisung von Krankenstand geändert hat
Der Mindestbetrag des Krankenurlaubs wird nun aus dem Mindestlohn (626 Rubel) berechnet.
Beträgt die Dienstzeit mit Beitragszahlung an die Sozialversicherung 10 Jahre oder mehr, wird der Krankenurlaub in Höhe von 100 % des Verdienstausfalls ab dem ersten Krankheitstag gezahlt, bei weniger als 10 Jahren - 80 %.
In die Berechnung werden alle Zahlungen einbezogen, für die im Abrechnungszeitraum Versicherungsbeiträge an die Sozialversicherung für alle Arbeitgeber, auch ehemalige, berechnet werden.
Der Krankenstand wird nur am Hauptarbeitsplatz gewährt, die Einkünfte aller Arbeitgeber werden jedoch berücksichtigt.
Am Ort der Teilzeitbeschäftigung kann Krankenstand nur in Abwesenheit des Hauptarbeitsplatzes gewährt werden. In diesem Fall wird der Krankenstand nur für einen der vom Arbeitnehmer gewählten Arbeitsorte gewährt (unter Berücksichtigung des Verdienstes aller Arbeitsorte).
Der Anspruch auf Krankenurlaub richtet sich vorbehaltlich der Arbeitsunfähigkeit an allen Arbeitsorten.
Bisher wurde der Krankenstand nur solchen Arbeitsstätten zugewiesen, an denen der Arbeitnehmer ein Dokument zur Bestätigung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit vorlegte.