Ab dem 1. Januar nächsten Jahres wird sich in Weißrussland das Verfahren zur Beantragung einer Altersrente ändern.
Der Pressedienst des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz erinnerte per Telegram daran.
Wie sich das Verfahren zur Beantragung einer Rente ab dem 1. Januar 2025 ändert
Ende Oktober unterzeichnete der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko ein Dekret über soziale Unterstützung, einschließlich einer Vereinfachung des Verfahrens zur Beantragung einer Rente. Die neuen Regeln treten am 1. Januar in Kraft.
Wie das Arbeitsministerium mitteilte, wird der Antrag auf eine Rente nun an dem Tag gestellt, an dem der Anspruch darauf entsteht (an dem Tag, an dem der Bürger das Rentenalter erreicht).
Ab dem 1. Januar ist es möglich, eine Rente sowohl einen Monat vor Entstehung des Anspruchs als auch innerhalb eines Monats danach zu beantragen.
Bei Einhaltung dieser Frist erfolgt die Zuteilung der Rente ab dem Tag der Entstehung des Anspruchs, bei einem späteren Zeitpunkt ab dem Tag der Antragstellung.
Das Ministerium stellte klar, dass die Änderungen nicht für Hinterbliebenen- und Invalidenrenten gelten (die für den vergangenen Zeitraum bezogen werden können).