An Balkonen, Fenstern und Fassaden von Wohngebäuden dürfen keine Transparente zur Vermietung oder zum Verkauf einer Wohnung angebracht werden.
Daran erinnerte der Leiter der Verwaltung des Sowjetischen Bezirks von Minsk, Sergej Khilman, während einer Besichtigung des Gebiets durch die Bezirkskommission.
Seine Aussage wird von der Agentur Minsk-News zitiert.
Was man nicht an Balkonen und Fenstern aufhängen sollte
Wie Hilman sagte, dürfen Werbebanner („Miete“, „Wohnung zu verkaufen“, „Wir haben geöffnet“ usw.) nicht auf Balkonen, Fenstern und Fassaden von Wohngebäuden angebracht werden.
„Das alles ist illegal“, sagte der Leiter der Bezirksverwaltung Sowjetski.
Auf der Website des Bezirks Sovetsky in Minsk wird berichtet, dass die Platzierung unerlaubter Werbung eine Verwaltungshaftung in Form einer Geldstrafe nach sich zieht.
Die Bußgelder sind recht hoch: für Einzelpersonen – bis zu 25 BV, für Einzelunternehmer – von 10 bis 50 BV, für juristische Personen – von 25 bis 100 BV.