Baufällige Häuser werden bei der Bestimmung des Anspruchs auf vorzeitige Nutzung des Familienkapitals zur Verbesserung der Wohnverhältnisse nicht berücksichtigt.
Dies teilte Svetlana Koval, stellvertretende Leiterin der Abteilung Bevölkerungs-, Geschlechter- und Familienpolitik des belarussischen Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz, mit, als sie den Erlass zur Verlängerung des Familienkapitalprogramms kommentierte.
Eine Aussage eines Vertreters der Abteilung wird von BELTA zitiert.
Wie werden sich die Bedingungen für die Nutzung von Familienkapital für den Wohnungsbau verändern?
Wie Koval sagte, sieht das Dekret Erleichterungen bei der Bestimmung der Gesamtfläche von Familienwohnungen vor.
Daher werden ab dem 1. Januar nicht zum Wohnen geeignete Wohnungen nicht mehr berücksichtigt.
Nach wie vor kann Familienkapital zur Verbesserung der Wohnbedingungen von Familien verwendet werden, bei denen ein Bedarf an verbesserten Wohnbedingungen gemeldet ist, wenn sie keine Wohnungen mit einer Gesamtfläche von 15 Quadratmetern (in Minsk - 10) oder mehr pro Person besitzen. usw.
Die Höhe des Familienkapitals für das nächste Jahr wird spätestens am 31. Januar auf der Website des Arbeitsministeriums veröffentlicht.