Ab dem 1. November 2025 ändern sich die Betriebsbedingungen für Kleinbusse in Weißrussland: Die Fahrgäste werden die Änderungen zu schätzen wissen

05.10.2024 21:30

Ab dem 1. November 2025 müssen Kleinbustaxis, die den städtischen Straßentransport von Fahrgästen durchführen, über Zahlungsterminals verfügen.

Dies geht aus dem Beschluss des Ministerrats und der Nationalbank vom 26. September 2024 Nr. 704/22 hervor, berichtet BELTA unter Berufung auf das Ministerium für Steuern und Abgaben.

Das Dokument enthält auch weitere Änderungen.

Beispielsweise dürfen Einzelunternehmer ab dem 1. Oktober 2024 keine Registrierkassen mehr herstellen, entwickeln oder auf dem Territorium Weißrusslands liefern.

Das Verbot gilt auch für solche Geräte, die mit Taxametern und Fahrscheindruckmaschinen kombiniert werden.

Linienbus
Foto: © Belnowosti

Ab dem 1. Juli 2025 werden für Unternehmen, die kennzeichnungspflichtige Waren verkaufen, deren Kennzeichnung nur auf dem Territorium von Belarus eingeführt wird, die Anforderungen an die Führung differenzierter Datenaufzeichnungen über Waren vereinfacht.

Dem Beschluss zufolge ist es bis zum 1. Juli 2026 erlaubt, Automaten zum Verkauf von Waren, zur Erbringung von Arbeiten und zur Erbringung von Dienstleistungen zu nutzen, ohne eine Kassenausrüstung zu installieren.

Das Dekret Nr. 704/22 trat am 29. September 2024 in Kraft, einige Bestimmungen treten jedoch am 1. Oktober 2024, 1. Juli und 1. November 2025 in Kraft.

Elena Shimanovskaya Autor: Elena Shimanovskaya Herausgeber von Internetressourcen