Die Generalstaatsanwaltschaft von Belarus forderte die belarussische Abteilung von Wildberries auf, den Verkauf von Drohnen an Privatpersonen einzustellen.
Darüber informierte der Pressedienst der Aufsichtsbehörde.
Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft
Die von der Generalstaatsanwaltschaft durchgeführte Überwachung von Online-Handelsplattformen ergab Fakten über die unsachgemäße Umsetzung des Dekrets Nr. 297 vom 25. September 2023 über die staatliche Rechnungslegung und den Betrieb von zivilen Drohnen, das ein Verbot für Einzelpersonen hinsichtlich der Einfuhr, Verbreitung, des Betriebs und der Lagerung festlegte von Drohnen, Flugzeugmodellen und Ersatzteilen dafür.
Im Wildberries-Onlineshop konnten insbesondere Drohnen und Flugzeugmodelle von Privatpersonen erworben werden.
Einer der Hauptgründe für diese Situation war das Versäumnis des Online-Shops, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die strikte Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.
Diese von der Generalstaatsanwaltschaft festgestellte Praxis kann zu einem erhöhten Risiko des Einsatzes von Flugzeugen für illegale Zwecke führen, einschließlich der Verletzung der öffentlichen Ordnung, extremistischer Aktivitäten und der Begehung von Terroranschlägen.
Im vergangenen Zeitraum dieses Jahres wurden in Weißrussland zahlreiche Fälle der Nichteinhaltung des Verfahrens zur Nutzung des UAV-Luftraums registriert, für die eine Verwaltungshaftung vorgesehen ist.
Infolgedessen legte der stellvertretende Generalstaatsanwalt dem Direktor der belarussischen Abteilung von Wildberries einen Vorschlag vor, in dem er forderte, die Gründe und Bedingungen zu beseitigen, die zum illegalen Verkauf von UAVs, Flugzeugmodellen und Ersatzteilen an Privatpersonen beigetragen haben. Die Durchführung der Aufführung wurde unter Kontrolle gebracht.