In Weißrussland wurden die Anweisungen der Nationalbank zur Registrierung von Devisenverträgen durch Einwohner angepasst.
Die Entscheidung hierzu wurde durch die Verordnung Nr. 299 der Regulierungsbehörde vom 20. September dieses Jahres getroffen.
Wie der Pressedienst der Nationalbank mitteilte, werden die wesentlichen Bestimmungen des Beschlusses am 19. November 2024 in Kraft treten.
Zu den Neuerungen gehört die Hinzufügung der Liste der Devisentransaktionen, für deren Durchführung ein Einwohner den entsprechenden Vertrag registrieren muss.
Neu ist eine solche Registrierung auch für Geschäfte erforderlich, bei denen ein Inländer Verpflichtungen gegenüber einem Ausländer (und umgekehrt) auf der Grundlage von Factoring-Vereinbarungen erfüllt.
Gleichzeitig ist es auch erforderlich, bereits abgeschlossene Verträge dieser Art zu registrieren, deren Verpflichtungen erst am 19. November 2024 vollständig erfüllt wurden.
Darüber hinaus legt der Beschluss fest:
– Beschreibungen von Unterarten von Devisenverträgen;
– das Verfahren zum Ausfüllen einzelner Felder des Registrierungsformulars einer Währungsvereinbarung bei der Registrierung auf dem Webportal;
– das Verfahren für Einwohner zur Übermittlung von Informationen über die Erfüllung von Verpflichtungen aus registrierten Devisenabkommen.
Auch die Ansätze zur Bestimmung der Höhe der Geldverpflichtungen der Parteien aus Versicherungs-, Mitversicherungs- und Rückversicherungsverträgen für deren Registrierung wurden angepasst.
Eine weitere Neuerung besteht darin, dass ab dem 1. Oktober dieses Jahres ein Verfahren zur Registrierung von Devisenverträgen und zur Bereitstellung von Informationen über die Erfüllung von Verpflichtungen aus registrierten solchen Verträgen im Falle der Gründung einer Handelsorganisation durch einen Einzelunternehmer eingeführt wird.