Einwohner von Borisov wegen Besitzes psychotroper Substanzen verurteilt

18.09.2024 11:22
Aktualisiert: 27.09.2024 21:06

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Borisov unterstützte die Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren gegen M., geboren 1995, Staatsbürger der Republik Belarus, verheiratet, berufstätig, zuvor verurteilt, wegen der Begehung einer Straftat gemäß Teil 1 der Kunst. 328 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus.

M. wurde vorgeworfen, mit einem gemeinsamen Ziel und einer einzigen Absicht psychotrope Substanzen ohne Verkaufszweck illegal erworben und gelagert und seine kriminelle Absicht unter unbekannten Umständen, Ort und Zeit, spätestens jedoch um 17:50 Uhr, ausgeführt zu haben Am 17. März 2024 erwarb er mit einem ihm gehörenden Mobiltelefon „HuaweiNova 10“, das mit dem globalen Internet verbunden war, illegal, ohne den Zweck des Verkaufs für den persönlichen Verbrauch, eine hellbraune, pulverförmige Substanz mit einem Gewicht von mindestens 1,69 Gramm, die sich in einem Polymer befand Tasche, die Alpha-PVP enthält – eine besonders gefährliche psychotrope Substanz, die nicht für medizinische Zwecke verwendet wird, nachdem er sich mit einer nicht identifizierten Person, gegen die das Strafverfahren in getrennte Verfahren aufgeteilt wurde, über den Kauf einer psychotropen Substanz geeinigt hatte und Gelder in die USA überwiesen hatte Betrag von 255 Rubel auf dem Konto als Bezahlung für die psychotrope Substanz und nachdem er Informationen über den Ort des Caches mit einer psychotropen Substanz erhalten hat, der sich in der Nähe von Haus Nr. * auf der Straße befindet. Sennaya in der Stadt Borisov nach geografischen Koordinaten, woraufhin er es, nachdem er es aus dem Versteck entfernt hatte, ab dem Zeitpunkt des Erwerbs illegal bei sich behielt, ohne den Zweck des Verkaufs, und den nicht identifizierten Teil nach eigenem Ermessen entsorgte, und in Fortsetzung seiner rechtswidrigen Absicht verlegte er es vom Ort der Beschlagnahme in das Haus Nr Sennoy, wo er seine Person bis zu seiner Festnahme durch Polizeibeamte am angegebenen Ort um 17:50 Uhr am 17. März 2024, wo er im Zeitraum von 2024 bis 2024 während seiner persönlichen Durchsuchung durchgeführt wurde, weiterhin illegal ohne Verkaufszweck bei sich behielt Zwischen 17:54 und 18:00 Uhr wurde die angegebene besonders gefährliche psychotrope Substanz entdeckt und beschlagnahmt.

Er hat ein gemeinsames Ziel und eine einzige Absicht für den illegalen Erwerb und die Lagerung psychotroper Substanzen ohne Verkaufszweck und erfüllt seine kriminelle Absicht unter unbekannten Umständen, Ort und Zeit, spätestens jedoch um 17:50 Uhr am 17. März 2024 Mit seinem Mobiltelefon „HuaweiNova 10“, das mit dem globalen Internet verbunden war, erwarb er illegal, ohne den Zweck des Verkaufs für den persönlichen Verbrauch, eine weiße kristalline Substanz mit einem Gewicht von 1,46 Gramm, die Para-Methylephedron (Mephedron) enthielt – eine besonders gefährliche psychotrope Substanz für medizinische Zwecke verwendet, in einen Polymerbeutel gesteckt, mit einer nicht identifizierten Person vereinbart, gegen die das Strafverfahren in getrennte Verfahren aufgeteilt wurde, für den Kauf einer psychotropen Substanz, auf das Konto Geld in Höhe von 310 Rubel überwiesen als Bezahlung für die psychotrope Substanz und nach Erhalt von Informationen über den Standort des Caches mit psychotroper Substanz, der sich auf einem Grundstück in einem Waldgebiet in der Nähe von Haus Nr. * auf der Gasse befindet. Lesnoy in der Stadt Zhodino nach geografischen Koordinaten, woraufhin er es ab dem Zeitpunkt des Erwerbs illegal in einem Cache ohne Verkaufszweck bis zum 9. April 2024, als am angegebenen Tag, im Zeitraum von 12 Stunden aufbewahrte Zwischen 27 Minuten und 12 Stunden 58 Minuten wurde bei einer Kontrolle des oben genannten Gebiets die angegebene besonders gefährliche psychotrope Substanz entdeckt und beschlagnahmt.

Der in der Gerichtsverhandlung verhörte Angeklagte M. bekannte sich vollständig schuldig und sagte aus, dass er am 17. März 2024 tagsüber mit seinem Mobiltelefon „HuaweiNova 10“ über das Internet Mephedron für den persönlichen Verbrauch gekauft und bezahlt habe den Kauf der angegebenen Substanz über sein Mobiltelefon, indem er einen Betrag in Höhe von 310 Rubel von seinem Girokonto auf das vom Online-Shop bereitgestellte Girokonto überweist.

Nachdem ich die Zahlung getätigt hatte, erhielt ich eine Nachricht vom Online-Shop mit Fotos eines Grundstücks in der Nähe von Haus Nr. * auf der Gasse. Lesnoy in der Stadt Zhodino, gemäß den in der Anklageschrift angegebenen geografischen Koordinaten, mit dem Ort des Caches mit einer psychotropen Substanz.

Handschellen
Foto: © Belnowosti

Als er dort ankam, konnte er den Cache mit der psychotropen Substanz nicht finden und kehrte deshalb nach Hause zurück und erwarb erneut, wie beim ersten Mal, die psychotrope Substanz Alpha-PVP, deren Cache sich in der Nähe von Haus Nr. befand . * auf der Straße. Sennaya in Borisov nach geografischen Koordinaten.

Als er am angegebenen Ort ankam, holte er eine psychotrope Substanz aus dem Cache und wurde anschließend von Polizisten festgenommen.

Zusammen mit dem Schuldeingeständnis des Angeklagten wird seine Schuld an der Tat durch die vom Gericht geprüften Beweise bestätigt.

Unter Berücksichtigung der Umstände des Strafverfahrens und der Identität des Angeklagten wurde M. durch das Urteil des Bezirksgerichts Borisov des illegalen Erwerbs und der Lagerung psychotroper Substanzen ohne Verkaufszweck, also der Begehung einer Straftat, für schuldig befunden gemäß Teil 1 der Kunst. 328 des Strafgesetzbuches, auf deren Grundlage unter Berücksichtigung von Teil 1 der Kunst. Gemäß Artikel 73 des Strafgesetzbuches wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt, die er unter Bedingungen des allgemeinen Regimes in einer Justizvollzugskolonie verbüßen musste.

Das Urteil erlangte keine Rechtskraft.

Das Material wurde vom Oberstaatsanwalt des Bezirks Borissow, T. S. Rutko, speziell für das Informations- und Nachrichtenportal „Belnovosti“ erstellt (Bescheinigung über die staatliche Registrierung von Massenmedien (Massenmedien) Nr. 2 vom 21. Dezember 2018).

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