Traditionell gilt die Herbstsaison als gefährlich im Hinblick auf die Aktivierung von Viruserkrankungen – in dieser Zeit kommt es in der Regel zu einem Anstieg der Inzidenz.
In diesem Zusammenhang hat der Pressedienst des belarussischen Gesundheitsministeriums in seinem offiziellen Telegrammkanal eine wichtige Erklärung zu Schulkindern abgegeben.
Ihre Eltern wurden daran erinnert, dass Kinder, die nicht länger als 5 Tage krank waren, in der Zeit zunehmender Virusinfektionen kein Attest einer medizinischen Einrichtung vorlegen müssen.
Dabei handelt es sich um ein ärztliches Gesundheitszeugnis, das erkrankte Schüler oder Studenten im Einzelfall nicht benötigen.
Nämlich: Im Falle einer akuten respiratorischen Viruserkrankung können sie 5 Tage lang vom Unterricht in Schulen, Hochschulen und Universitäten fernbleiben. Ohne dieses Zertifikat.
Das Gesundheitsministerium wies außerdem darauf hin, dass „die Vorlage einer Bescheinigung über eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit für diese 5 Krankheitstage nicht erforderlich ist“.
Die Agentur berichtete, dass diese Regel mit ihrem Schreiben (Nr. 2-1-7/20422 vom 6. Oktober 2023) festgelegt wurde und „bis auf weiteres gültig“ ist.