Was tun mit belarussischen Zielologen? MART gab bekannt, ob sie in das Register der Werbevertriebshändler aufgenommen werden

27.09.2024 19:10

Einige Weißrussen sind besorgt über diese Frage: Ist es notwendig, Zielologen in das Register der Werbevertreiber aufzunehmen?

Dies gilt insbesondere für die Spezialisten selbst, die an der Gestaltung von Werbung für eine bestimmte Zielgruppe beteiligt sind.

Die Antwort auf die drängende Frage gab der Pressedienst des Ministeriums für Antimonopolregulierung und Handel.

Registrierung

Es heißt: Die Notwendigkeit der Eintragung in das Register hängt davon ab, welche konkreten Arbeiten der Zielologe für den Kunden durchführt.

Die Agentur erinnert daran: Gemäß dem Gesetz „Über Werbung“ sind nur im Register eingetragene Personen berechtigt, Dienstleistungen für die Platzierung und Verbreitung von Werbung zu erbringen.

Gebäude
Foto: © Belnowosti

Aber es gibt Ausnahmen. Das bedeutet, dass Sie Folgendes nicht in das Register aufnehmen müssen:

– Platzierung von Außenwerbung;
– Dienstleistungen für Werbung auf Fahrzeugen und in deren Innenräumen;
– Werbung per Telefon, Telex, Fax, Mobilfunk, E-Mail;
– Werbung an festen Gebäuden und an Orten öffentlicher Veranstaltungen;
– Werbung auf Papier, wenn es sich bei diesem Medium nicht um ein Massenmedium handelt;
– sonstige von der Regierung festgelegte Werbung.

Dienste zur Platzierung und Verbreitung von Werbung, die nicht im Register aufgeführt sind, seien illegal und verboten, stellte MART fest.

Targetologe und Werbetreibender

Das Register umfasst Werbevertreiber aus dem Kreis der juristischen Personen, Einzelunternehmer und Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit Steuern auf ihr berufliches Einkommen zahlen.

Auf dieser Grundlage ist ein Targetologe, der Dienstleistungen nicht nur für die Einrichtung von Werbung, sondern auch für deren Verbreitung im Internet erbringt (während er sich an belarussische Nutzer richtet), gleichzeitig ein Werbevertreiber, der in das Register eingetragen werden muss.

Erbringt ein Targetologe ausschließlich Dienstleistungen zur Werbeschaltung und vertreibt keine Werbung, ist er kein Werbevertreiber.

Dementsprechend unterliegt der Facharzt im letzteren Fall nicht der Eintragung in das Register“, erläuterte das Ministerium den Kern der Angelegenheit.

Pavel Gospodarik Autor: Pavel Gospodarik Editor für Internetressourcen


Der Inhalt
  1. Registrierung
  2. Targetologe und Werbetreibender