Die staatliche Verkehrsinspektion Minsk führt weiterhin Razzien im Rahmen der Kampagne „Auf der Straße gibt es keinen Platz für Betrunkene und Entrechtete“ durch, die bis zum 11. November läuft.
Dies berichtete der Pressedienst der Verkehrspolizei der Hauptstadt auf Telegram.
Woran die Minsker Verkehrspolizei die Autofahrer erinnerte
Die Verkehrspolizei der Hauptstadt weist darauf hin, dass Fahren unter Alkoholeinfluss oder ohne Führerschein strafbar ist und ruft Autofahrer dazu auf, sich strikt an die Verkehrsregeln zu halten.
Die Verkehrspolizei empfiehlt Ihnen außerdem, betrunkene Fahrer unter der Rufnummer 102 zu melden.
Die Verwaltungsstrafe für Trunkenheit am Steuer hängt von der Konzentration des Alkohols im Blut bzw. seiner Dämpfe in der ausgeatmeten Luft ab.
Bei einer Konzentration von 0,3 bis 0,8 ppm besteht eine Haftung in Form einer Geldbuße in Höhe von 100 BV mit Rechtsentzug für drei Jahre.
Bei einer Konzentration über 0,8 ppm wird eine Geldstrafe von 200 BV mit Rechtsentzug für fünf Jahre verhängt.
Die wiederholte Begehung dieses Verstoßes innerhalb eines Jahres zieht eine strafrechtliche Verfolgung nach sich.