In Weißrussland durften die Verpackungskosten beim Transport in den Warenpreis einbezogen werden

12.11.2024 11:56

Das belarussische Ministerium für Antimonopolregulierung und Handel hat die Anweisungen zum Verfahren zur Festlegung und Anwendung regulierter Preise (Tarife) aktualisiert.

Die entsprechende Entscheidung ist im Beschluss Nr. 65 des Ministeriums vom 30. Oktober dieses Jahres festgelegt.

Das Dokument wurde offiziell auf dem juristischen Internetportal der Republik veröffentlicht .

Mit diesem Beschluss wurde die Liste der Ausgaben erweitert, die in die mit der Lieferung von Waren verbundenen Kosten einbezogen werden dürfen.

Dabei handelt es sich insbesondere um den Transport von Produkten durch Drittorganisationen oder Einzelunternehmer.

Foto: © Belnowosti

In diesem Fall können – sofern die Kosten der Ware staatlich geregelt sind – die Kosten für Transportverpackungen und Behältnisse während des Transports in die Aufwendungen einbezogen werden, jedoch nur zum Kaufpreis.

Diese MART-Resolution trat mit ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Autor: Pavel Gospodarik Editor für Internetressourcen