Die Weißrussen wurden daran erinnert, bis wann die Grundsteuer zu entrichten ist

04.11.2024 13:13

Das Ministerium für Steuern und Abgaben erinnerte die Belarussen an die Notwendigkeit, Grundsteuern zu zahlen.

Dies sollte spätestens am 15. November dieses Jahres erfolgen. Das heißt, der 15. ist der letztmögliche Tag für die entsprechende Zahlung.

Außerdem erinnerte der Pressedienst des Steuerministeriums daran, dass in diesem Jahr drei Arten von Grundsteuern – Transport-, Grund- und Immobiliensteuer – in einer einzigen Zahlung gezahlt werden.

Drei in einem

Mit anderen Worten: Der Einfachheit halber haben sie dafür gesorgt, dass nicht wie bisher drei separate Zahlungen vorgenommen wurden, sondern nur eine auf einmal für alle genannten Steuern.

Dementsprechend gibt es keine neue Steuer – es handelt sich um eine neue Zahlungsart, die für die Bürger sehr praktisch ist, da alle 3 Steuern zu einem Betrag zusammengefasst werden.

Geld
Foto: © Belnowosti

Übrigens hat das Ministerium für Steuern und Abgaben vor einem Monat die Benachrichtigungen über die Zahlung der Grundsteuern verschickt.

Sollte das Dokument nicht angekommen sein, können Sie eines der folgenden Aktionsszenarien nutzen.

Optionen

Erste. Registrieren Sie Ihr persönliches Konto auf der Website des Steuerministeriums und erstellen Sie eine Benachrichtigung.

Zweite . Wenden Sie sich an das Finanzamt und erhalten Sie eine Kopie des Bescheids.

Dritte. Schauen Sie sich die Informationen in ERIP an. Gehen Sie dazu in den Bereich „Zahlungen und Überweisungen“, wählen Sie „Steuern“ und wählen Sie dann eine Stadt oder Region/Kreis (Ortsbereich am Meldeort) aus.

Dann wählen wir die Steuerbehörde der Region oder die Abteilung für die Arbeit mit Zahlern der Steuerbehörde der Region (die Steuerbehörde am Ort der Registrierung der natürlichen Person) aus.

Anschließend geben wir die „Einzelneigentumszahlung“ ein, tragen die Kontonummer des Zahlers (UNP) ein und erhalten die notwendigen Informationen, d.h. Steuerbetrag.

Sie können Ihre UNP-Nummer auch auf der Website des Ministeriums für Steuern und Abgaben über den Dienst „Informationen aus dem staatlichen Register der Zahler (andere verpflichtete Personen)“ herausfinden.

Autor: Pavel Gospodarik Editor für Internetressourcen

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