Die belarussische Regierung hat beschlossen, ab dem 1. September dieses Jahres zuvor aufgehobene Exportzölle auf eine Reihe von Erdölprodukten einzuführen.
Dies geht aus dem Beschluss des Ministerrats der Republik Nr. 636 (vom 30. August 2024) hervor.
Das Dokument wurde offiziell auf dem juristischen Internetportal des Landes veröffentlicht .
Erinnern wir uns daran, dass die belarussischen Behörden Anfang dieses Jahres die Zölle auf den Export von Rohöl, Bitumen, Heizöl und einigen anderen Erdölprodukten abgeschafft haben.
Aufgrund einer Vereinbarung mit Russland wurden die Zölle auf Null zurückgesetzt – die Maßnahme erfolgte im Zusammenhang mit einem Steuermanöver in einem Nachbarstaat.
Doch ab dem 1. September gelten wieder Exportzölle. Sie betreffen verflüssigte Kohlenwasserstoffgase, Ethan, Butan und Isobutan.
Laut Regierungserlass beträgt die Steuer auf Flüssiggase 20 Dollar 80 Cent pro 1 Tonne.
Der Zoll auf Ethan, Butan und Isobutan beträgt 18,70 US-Dollar pro Tonne.
Es wurden jedoch keine Zölle auf Rohöl, Heizöl, Bitumen, Vaseline und Paraffin, Altölprodukte, Benzin, Diesel, Benzol, Toluol, Schmieröle und einige andere derartige Produkte eingeführt, das heißt, sie liegen weiterhin bei 0 US-Dollar.