Einzelunternehmer können bis zum 31. Dezember des Folgejahres zu juristischen Personen wechseln.
Daran erinnerte der Chef des belarussischen Wirtschaftsministeriums, Juri Tschebotar, als er seit Oktober Innovationen für Einzelunternehmer kommentierte.
Seine Aussage wird von BelTA zitiert.
Der Minister erinnerte daran, dass am 1. Oktober die Liste der Aktivitäten für Einzelunternehmer in Kraft tritt.
Einzelunternehmer können weiterhin für die auf der Liste aufgeführten Arten tätig werden.
Bei den Arten, die nicht auf der Liste stehen, hat der einzelne Unternehmer die Wahl über seinen zukünftigen Status“, sagte der Abteilungsleiter.
Eine Möglichkeit besteht darin, sich bis zum 31. Dezember des Folgejahres erneut als juristische Person zu registrieren.
Der Leiter des Wirtschaftsministeriums wies darauf hin, dass eine tägliche Ummeldung möglich sei.
Laut Chebotar beobachtet das Wirtschaftsministerium die Situation, und bereits vor Inkrafttreten der Liste sind positive Dynamiken zu beobachten: Die Zahl der Einzelunternehmer nimmt ab, die Zahl der juristischen Personen wächst, und zwar insbesondere bei den Tätigkeitsarten, die sind nicht in der Liste für Einzelunternehmer enthalten.
Das heißt, diejenigen, die im Voraus über ihr Schicksal nachdenken, lösen diese Fragen heute und registrieren ihre juristischen Personen“, schloss der Minister.