Der Weißrusse „verlängerte“ aus der Ferne den Vertrag mit einem Mobilfunkbetreiber und verlor mehr als 30.000 Rubel

01.10.2024 17:09

Als Mobilfunkanbieter getarnte Telefonbetrüger haben einen Einwohner von Gomel um mehr als 30.000 Rubel betrogen.

Der Untersuchungsausschuss hat diesbezüglich ein Strafverfahren eingeleitet.

Dies teilte der Pressedienst der IC-Abteilung für die Region Gomel mit.

Wie die Betrüger vorgingen

Das Opfer, ein 51-jähriger Einwohner von Gomel, reiste häufig beruflich nach Russland und nutzte dort aktiv einen beliebten Messenger für die Geschäftskommunikation.

Ende September erhielt er einen Anruf angeblich von einem Mitarbeiter eines Mobilfunkanbieters. Das Mädchen teilte dem Einwohner von Gomel mit, dass sein Vertrag über die Erbringung von Kommunikationsdiensten ausläuft, und bot an, ihn aus der Ferne zu verlängern, indem sie einen Pass und persönliche Daten verlangte.

Geld
Foto: © Belnowosti

Nach „Vertragsverlängerung“ erhielt der Mann eine Nachricht über die Vergabe eines Kredits in seinem Namen.

Der Einwohner von Gomel erkannte, dass er Opfer eines Betrugs geworden war und ging zur Polizei, kam dort aber nicht an: In einem anderen Messenger wurde er angeblich von einem Mitarbeiter der Finanzpolizei des Staatskontrollausschusses kontaktiert.

Der falsche Polizeibeamte erzählte dem Mann, dass die Betrüger ihm einen Kredit gewährt hätten und dass das Konto gesperrt worden sei, ein Teil der Kreditmittel jedoch nach Dnepropetrowsk geflossen sei, um dort Drohnen zu kaufen.

Anschließend nahm der „Leiter der Schnellreaktionsgruppe“ per Videoverbindung Kontakt mit dem Bewohner von Gomel auf. Er warnte vor der Durchsuchung und der Notwendigkeit, Bargeld zu deklarieren.

Der „Deklarations“-Algorithmus wurde dem Mann von einem „Mitarbeiter der Staatskontrolle“ erklärt. Auf seine Anweisung hin tauschte der Einwohner von Gomel russische Rubel gegen belarussische Rubel und überwies sie über den Informationskiosk auf die Konten der Betrüger.

Insgesamt verlor der Mann mehr als 30.000 Rubel. Aufgrund dieser Tatsache wurde ein Strafverfahren gemäß Artikel 209 Teil 3 des Strafgesetzbuches (Betrug in großem Umfang) eingeleitet.

Autor: Timur Chomitschew Editor für Internetressourcen