Das Bezirksgericht Borisov hat im Fall eines Angriffs auf ein Geschäft ein Urteil gefällt

18.09.2024 11:15
Aktualisiert: 27.09.2024 21:06

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Borisov unterstützte die Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren gegen S., geboren 1993, Staatsbürger der Republik Belarus, verheiratet, berufstätig, ohne Vorstrafen, der Begehung einer Straftat gemäß Teil 1 des Art. 149 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus.

S. wurde beschuldigt, sich auf dem Gelände des Ladens „B“ an der Adresse Borisov, Str. aufgehalten zu haben. Trusova, *, schlug R. absichtlich mindestens einmal mit der Hand auf den Kopf und drückte ihn auch mit der Hand in den Körper, wodurch dieser zu Boden fiel, was dem Opfer körperliche Verletzungen zufügte, die mit weniger schweren Körperverletzungen vergleichbar sind auf der Grundlage einer langfristigen Gesundheitsstörung über einen Zeitraum von höchstens 4 Monaten, zuzüglich Schlägen.

Der in der Gerichtsverhandlung vernommene Angeklagte S. bekannte sich vollständig schuldig und sagte aus, dass er sich am 02.02.2024, während des in der Anklageschrift genannten Zeitraums, auf dem Gelände des Geschäfts „B“ unter der Adresse: Borisov, st. Trusova, *, schlug R. absichtlich mit der Hand auf den Kopf und stieß ihn auch mit der Hand in den Körper, wodurch dieser aufgrund persönlicher Feindseligkeit zu Boden fiel.

Er bestritt nicht, dass die beim Opfer festgestellten Verletzungen durch seine Handlungen verursacht wurden.

Zusammen mit dem Schuldeingeständnis des Angeklagten wird seine Schuld an der Tat durch die vom Gericht geprüften Beweise bestätigt.

Strafgesetzbuch
Foto: © Belnowosti

Unter Berücksichtigung der Umstände des Strafverfahrens, der Einstellung des Opfers zu dem, was der Angeklagte getan hat, der Identität des Angeklagten, wurde S. durch das Urteil des Bezirksgerichts Borisov für schuldig befunden, vorsätzlich eine weniger schwere Körperverletzung verursacht zu haben, d. h , Schäden, die nicht lebensbedrohlich waren und nicht die in Art. vorgesehenen Folgen mit sich brachten. 147 des Strafgesetzbuches, aber zu langfristigen gesundheitlichen Problemen von bis zu vier Monaten, also bei der Begehung einer Straftat nach Teil 1 der Kunst. 149 des Strafgesetzbuches, auf deren Grundlage er zu einer Freiheitsbeschränkung ohne Einweisung in eine offene Justizvollzugsanstalt für die Dauer von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Geldstrafe verurteilt wurde.

Das Urteil trat in Kraft.

Das Material wurde vom Oberstaatsanwalt des Bezirks Borissow, T. S. Rutko, speziell für das Informations- und Nachrichtenportal „Belnovosti“ erstellt (Bescheinigung über die staatliche Registrierung von Massenmedien (Massenmedien) Nr. 2 vom 21. Dezember 2018).

Autor: Administrator Redaktion des Internetportals