Wie es einem einfachen MAZ-Fahrer gelang, Treibstoff zu stehlen und frei zu bleiben

17.09.2024 12:24
Aktualisiert: 27.09.2024 21:06

Gemäß Artikel 86 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus kann eine Person, die zum ersten Mal eine Straftat begangen hat, die keine große öffentliche Gefahr darstellt, oder eine weniger schwere Straftat und Schadensersatz geleistet hat von der strafrechtlichen Haftung mit Verwaltungshaftung befreit werden.

Gemäß Artikel 30 Teil 1 der Strafprozessordnung steht das Recht, ein Strafverfahren mit Befreiung von der Strafbarkeit zu beenden, dem Gericht, dem Staatsanwalt sowie dem Ermittler mit Zustimmung des Staatsanwalts zu.

Die Bezirksstaatsanwaltschaft stellte bei der Untersuchung des vom Borisov ROSC gemäß Artikel 211 Teil 1 des Strafgesetzbuchs (Aneignung von Eigentum durch die Person, der es anvertraut wurde) eingeleiteten Strafverfahren gegen G. Folgendes fest.

G., der als Fahrer eines MAZ-Autos in einer der Filialen des Republikanischen Einheitsunternehmens für Autobahnen „Minskavtodor-Center“ arbeitet und finanziell verantwortlich ist, mit der Absicht, den ihm anvertrauten Dieselkraftstoff zu stehlen Unternehmen, zu Söldnerzwecken, indem er im Zeitraum von Februar bis Mai 2023 den ihm zugewiesenen Kraftstofftank hinter einem MAZ-Auto entleerte, während er sich in der Region Minsk mit einem Schlauch, Kanistern und einem Privatwagen 380 Liter Dieselkraftstoff aneignete mit Gesamtkosten von 889,20 Rubel, wodurch dem Unternehmen Sachschaden in der angegebenen Höhe entsteht.

Unter Berücksichtigung der Umstände, dass G. zum ersten Mal eine weniger schwere Straftat begangen hat, die begangene Straftat bereut hat, an seinem Wohn- und Arbeitsort einen positiven Charakter hat und den durch die Straftat verursachten Schaden vollständig ersetzt hat, wird der Der Bezirksstaatsanwalt beschloss, das Strafverfahren einzustellen und G. von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu befreien, wodurch er in die Verwaltungsverantwortung überging.

Kraftstoff
Foto: © Belnowosti

Basierend auf Abschnitt 1, Teil 2, Kunst. Gemäß Artikel 86 des Strafgesetzbuches wurde gegen G. eine Verwaltungsstrafe in Form einer Geldstrafe in Höhe von 30 Grundeinheiten in Höhe von 1200 (eintausendzweihundert) Rubel verhängt.

Doch trotz der Tatsache, dass G. der strafrechtlichen Verantwortlichkeit entgangen ist, haben sein Ruf und seine Autorität im Team leider merklich nachgelassen.

Das Material wurde vom stellvertretenden Staatsanwalt des Bezirks Borisov, Justizrat I.P., speziell für das Informations- und Nachrichtenportal „Belnovosti“ erstellt (Bescheinigung über die staatliche Registrierung von Massenmedien (Massenmedien) Nr. 2 vom 21. Dezember 2018).

Autor: Administrator Redaktion des Internetportals