In der Nacht vom 10. auf den 11. September nahmen belarussische Grenzschutzbeamte unter Beteiligung der Bereitschaftspolizei zwei Landsleute an der Grenze zu Polen fest.
Die Täter kamen mit zwei Autos in die Gegend und wollten illegale Aktivitäten in der Grenzsiedlung organisieren.
Wie der Pressedienst des Staatlichen Grenzkomitees in seinem offiziellen Telegrammkanal berichtet, handelte es sich bei den Tätern um Einwohner der Region Brest.
Sie fanden ein selbstgebautes UAV vom Typ Flugzeug mit einem daran befestigten Fallschirm.
Das Duo hatte außerdem Kabel zum Starten der Drohne, vier Batterien, eine Wärmebildkamera und Zubehör.
Aufgrund des Verstoßes gegen das Grenzregime wurde gegen die Angeklagten ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.
Jedem von ihnen droht eine Geldstrafe von bis zu 20 Grundeinheiten (bis zu 800 Rubel).
Die Zivilprozessordnung erinnert daran: In Weißrussland besteht ein Verbot der Einfuhr, Lagerung, Verbreitung, des Betriebs und der Produktion von UAVs sowie der Nutzung des Luftraums des Landes, sofern keine Sondergenehmigung vorliegt.