Im Grenzgebiet zu Polen entdeckten belarussische Grenzschutzbeamte einen Cache mit Elementen einer UAV vom Typ Flugzeug.
Dies teilte der Pressedienst des Staatlichen Grenzkomitees von Belarus in seinem offiziellen Telegrammkanal mit.
Nach Angaben des Ministeriums erfolgte die Entdeckung am Nachmittag des 30. August.
Dies geschah bei der Verarbeitung von Einsatzinformationen – in Brest fanden Grenzschutzbeamte Komponenten für Flugzeugdrohnen und Batterien.
Gegen die Eigentümer dieser Immobilie wurde ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.
Es werden operative und ermittlungstechnische Maßnahmen durchgeführt, um alle Umstände der rechtswidrigen Tätigkeit zu ermitteln“, heißt es in der Erklärung.
Die Zivilprozessordnung erinnert daran: Eine solche illegale Werkstatt wurde bereits am 21. August in der Region Brest entdeckt.
Dann fanden und beschlagnahmten die Grenzschutzbeamten 7 Drohnen mit Komponenten und einer Wärmebildkamera.
Im Zusammenhang mit diesen Vorfällen fordert das Grenzkomitee seine Landsleute auf, den seit dem 1. April im Land geltenden Erlass des Staatsoberhauptes nicht zu vergessen.
Das Dokument („Über die staatliche Registrierung und den Betrieb ziviler unbemannter Luftfahrzeuge“) verbietet die Einfuhr, Lagerung, Herstellung und den Betrieb von UAVs ohne die erforderliche Genehmigung.
Es sei auch zu bedenken, dass „die illegale Wartung und Nutzung von Drohnen im Grenzgebiet oder Grenzstreifen einen Verstoß gegen das Grenzregime darstellt.“
In diesem Fall droht dem Zuwiderhandelnden eine Verwaltungsstrafe mit einer Geldstrafe von bis zu 50 Grundeinheiten (bis zu 2.000 Rubel).