Der Oberste Gerichtshof von Belarus erkannte die informelle Organisation „Regiment namens Kastus Kalinovskaga“ als Terrorist an

26.09.2024 07:59

Kürzlich wurde bekannt, dass das Oberste Gericht von Belarus das „nach Kastus Kalinovskag benannte Regiment“ als terroristische Organisation anerkannt hat.

Das entsprechende Urteil wurde aufgrund der Ergebnisse einer nichtöffentlichen Anhörung im Zivilverfahren gefällt, die am Mittwoch, dem 25. September, stattfand.

Dies sei auf Antrag des Generalstaatsanwalts geprüft worden, teilte der Pressedienst des Obersten Gerichtshofs mit.

Die Erklärung betraf die Anerkennung der informellen Organisation „Regiment nach Kastus Kalinovskaga“ als Terrorist.

Dieser Status wurde auch den in dieser Organisation enthaltenen Struktureinheiten zugewiesen: „Volat-Bataillon“, „Litvin-Bataillon“, „Westbataillon“, „Tango-Romeo“ usw.

Gebäude
Foto: © Belnowosti

Der Oberste Gerichtshof gab dem Antrag des Generalstaatsanwalts statt – die genannte Organisation mit ihren Unterabteilungen wurde als terroristisch anerkannt, ihre Aktivitäten in Weißrussland sind verboten.

Die Gerichtsentscheidung tritt unmittelbar nach ihrer Verkündung in Kraft und kann nicht angefochten oder protestiert werden, fasste der Pressedienst zusammen.

Autor: Pavel Gospodarik Editor für Internetressourcen